Journalisten, keine Historiker

Von der angeblichen „Chronistenpflicht“ der Lokalzeitungen 

Der Verlag SKN in Norden kündigte jüngst die Übernahme der „Norderneyer Badezeitung“ an und teilte freudig mit, dass sich fortan trotzdem zwei getrennte Redaktionen, die der Tageszeitung „Ostfriesischer Kurier“ und die der „Badezeitung“, um das Geschehen auf der Insel kümmern und ihre „Chronistenpflichten“ erfüllen würden. In dem Moment, da ich das Wort hier schreibe, setzt die automatische Rechtschreibprüfung eine gewellte rote Linie darunter. Chronistenpflicht. Die kennt das Korrekturprogramm gar nicht.

Im Duden lässt sich der Begriff wohl finden, und wenn in Redaktionen über die Frage diskutiert wird, ob man die Leser mit Berichten über die Hauptversammlung der Rheumaliga oder über die Schießergebnisse vom Schützenfest nicht langweile, taucht das Wort in schöner Regelmäßigkeit auf. Darauf könne man nicht verzichten, das gehöre zur „Chronistenpflicht“, heißt es dann. Und wenn die ganze Montagausgabe voller Berichte über Feuerwehrversammlungen ist, dann sei das eben so.

Nun haben sich große Chronisten wie Tacitus und Plinius Jahrtausende währenden Nachruhm verdient, aber erstens ist das von Ausnahmen abgesehen vermutlich nicht die Intention von Lokaljournalisten. Zweitens sind Schützenfeste und Jahreshauptversammlungen dafür kaum die geeigneten Gegenstände. Und im Übrigen waren die großen Chronisten der Antike und des Mittelalters keine Journalisten, sondern Gelehrte, Historiker zumeist.

Wie so oft ist eine Begriffsklärung von Nutzen. Der Chronist wie die Chronik leitet sich vom griechischen „Chronos“ ab: die „Zeit“. Die Chronik stellt Ereignisse in zeitlicher (chronologischer) Abfolge dar. „Zeitung“ tut das im Prinzip auch, vor allem, wenn man sie nicht als Medium betrachtet, in das am nächsten Tag Fisch eingewickelt wird, sondern als Abfolge von Ausgaben, die – aufbewahrt in Archiven – zu späteren Zeiten durchaus wie eine Chronik gelesen werden können.

Doch sind Journalisten deswegen schon Chronisten, und heißt Chronistenpflicht, in der Art eines Protokollführers alles niederzuschreiben zu müssen, was spätere Generationen von Historikern, Volkskundlern, Sozialwissenschaftlern interessieren könnte? Oder gar alles, was Schriftführern von Vereinen die Arbeit erleichtert, indem sie, statt selbst die Niederschrift zu führen und Dokumente zu sammeln, einfach einen Ordner mit der Aufschrift „Pressearchiv“ anlegen, um später ein vollständiges Bild der Vereinsgeschichte abbilden zu können? Sicher nicht.

Die Pflichten von Journalisten sind in Deutschland wie auch ihre Rechte ziemlich genau festgelegt, einerseits in den Landespressegesetzen, andererseits im Pressekodex. Erstere regeln die juristischen, letztere die ethischen Spielregeln der journalistischen Arbeit und der Medien, in denen die Journalisten tätig sind. Das Wort Chronistenpflicht taucht weder im einen noch im anderen auf.

Verpflichtet sind Zeitungsjournalisten, wenn überhaupt, ihren Arbeitgebern, den Verlegern, und ihren Kunden, den Leserinnen und Lesern der Tageszeitungen. Mag der Arbeitgeber von seinem Schreiber noch erwarten, dass er fein säuberlich das lokale Geschehen abbildet, damit nur alle, über die der Reporter berichtet, auch schön zufriedene Kunden der Zeitung bleiben, und dass die Journalisten bloß nicht durch Weglassen anecken, so ist „der Leser“ heute mit einer Chronistenrolle der Zeitung, die sich vielleicht gar um lückenlose Abbildung des lokalen Geschehens bemüht, nicht mehr zufriedenzustellen. Er würde mit Recht vom „Käseblatt“ sprechen.

Leserinnen und Leser erwarten von ihrer Zeitung alles Mögliche: zuverlässige und relevante Information, interessante Nachrichten, pointierte Meinung, geistreiche Unterhaltung, ja auch Klatsch und Tratsch und ab und zu etwas zum Lachen. Wechsel der Stilformen sowieso: eine Glosse, ein Interview, den deftigen Kommentar, die Lokalspitze, die Reportage, das Feature.

Die Stilform des Chronisten ist der Bericht. Gewiss, der muss auch sein. Wer aber zahlt viel Geld für sein Abo, um sich dann an Vereinsberichterstattung und Ratsprotokollführung zu langweilen? Guter Lokaljournalismus braucht Mut zur Lücke. Im Wortsinne. Weglassen erhöht die Qualität, in der Kürze liegt die Würze. Der Verzicht auf vermeintliche „Pflicht“ vergrößert die Möglichkeiten der „Kür“.

Nun gibt es, gerade bei kleineren Lokalzeitungen, gute Gründe, die Ergebnisse von Kaninchenschauen und die vollständigen Namenslisten der Konfirmanden und Hauptschulabgänger zu veröffentlichen. Da kann die alte Zeitungsregel gelten, dass man möglichst jeden Leser einmal im Jahr mit Namen und/oder Bild ins Blatt bringt, um Nähe, Heimat, Zuhause zu schaffen. „Leser-Blatt-Bindung“, wie man heute sagt. Oder es ist einfach so, dass die Konkurrenzzeitung die Namen auch veröffentlicht. Also wird man nur schwer darauf verzichten können, das gäbe Ärger.

Wer an Redaktionskonferenzen von Lokalzeitungen teilgenommen hat, der kennt diese zähen Diskussionen darüber, ob ein Termin besetzt werden sollte oder nicht und wenn nicht: Wie bringe ich es dem Vereinsvorsitzenden bei, ohne dass er sauer ist? Es gäbe tausend Argumente, warum man am Ende doch hingeht. Es könnte die Scheu vor dem Konflikt sein oder weil man noch ein Loch auf der Seite hat oder weil man schon immer hingegangen ist oder weil der Vorsitzende der Freund vom Verleger ist, oder, oder, oder. Man darf die Argumente alle verwenden. Man berufe sich nur nicht immer wieder auf angebliche Chronistenpflicht. Die gilt in Wirklichkeit nicht mal auf Norderney.

Friesenblog, veröffentlicht am 9. August 2011

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