Was dürfen Leserbriefschreiber? Eine neue Kolumne auf meiner Ombudsmann-Seite. Gerne auch abonnieren!
Über die Frage, was in Leserbriefen erlaubt ist
Der kritische Blick auf Missstände gehört zu den Aufgaben der freien Presse. Fehlentwicklungen zu benennen, ist im demokratischen Staat nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht von Journalisten, die ihren Beruf ernst nehmen. Bevor eine Redaktion etwas anprangert, muss sie den Sachverhalt sorgfältig ermitteln. Stimmen die Fakten? Sind alle Argumente bekannt? Hat man alle Seiten gehört? Je härter ein Vorwurf, desto wichtiger die gründliche Recherche.
Aber gilt das auch für Leserbriefe? Darüber diskutierte ich vor einigen Wochen mit einer Leserin. Sie hatte einen aus meiner Sicht berechtigten Vorwurf erhoben. In einem Leserbrief war eine vereinsinterne Angelegenheit in die Öffentlichkeit gebracht worden. Die Verfasserin hatte einen nicht ganz glücklich abgelaufenen Disput während einer Übungsstunde geschildert und sich über den Übungsleiter beschwert. Der hatte keine Gelegenheit bekommen, seine Version des Vorfalls zu erzählen. Der Abdruck des Leserbriefs führte zu einem Zerwürfnis innerhalb des…
Ursprünglichen Post anzeigen 280 weitere Wörter