Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften aufgefordert, journalistische Vor-Ort-Recherche in den Heimen zu ermöglichen.
„Journalistische Arbeit in Flüchtlingsunterkünften darf nicht zum Tabu gemacht werden“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Eine Umfrage des DJV hatte zuvor ergeben, dass es in mehreren Bundesländern Probleme für Journalistinnen und Journalisten gibt, die die Unterkünfte betreten und dort recherchieren wollten. „Die Berichterstattung der Medien darf nicht auf Ereignisse außerhalb der Unterkünfte beschränkt werden, wie zuletzt etwa in Heidenau“, sagte Konken. Die Öffentlichkeit wolle wissen, wie die Flüchtlinge untergebracht seien, wie sie lebten, welche Erlebnisse sie hätten. Das sei nur möglich, wenn Journalisten mit den Flüchtlingen sprechen und sie in ihrem Heimalltag beobachten könnten.
Der DJV-Vorsitzende stellte klar, dass Journalisten die Privatsphäre der Flüchtlinge zu beachten hätten: „Es geht nicht darum, die Menschen mit Mikrofon und Kamera zu bedrängen, sondern mit ihnen zu sprechen, wenn sie dazu bereit sind.“ Das sei aber nur möglich, wenn die Journalisten die Unterkünfte betreten könnten. Länder und Kommunen als Betreiber der Heime seien in der Pflicht, Berichterstattung zu ermöglichen, statt sie zu verhindern.
Kleinbahn Leer – Aurich – Wittmund als Modulanlage im Maßstab 1:87 Große Ausstellung im Hayungshof am 15. und 16. August2015
In Ostfriesland ist die Erinnerung bei den Älteren noch wach an die schnaufende m-spurige Kleinbahn, die von Leer nach Aurich und dann über Ogenbargen nach Wittmund und nach Esens-Bensersiel führte. Erleben kann man sie heute nur noch im Miniaturformat. Im Hayungshof in Dunum, Landkreis Wittmund, zeigen die Modellbauer der Arbeitsgemeinschaft Kleinbahn Leer – Aurich – Wittmund an diesem Wochenende ihre Modulanlage im Maßstab 1:87. Geöffnet ist die Ausstellung am heutigen Sonnabend von 11 bis 18 Uhr sowie morgen, Sonntag, in der Zeit von 10 bis 17 Uhr.
Der Haltepunkt Wittmundhaven im Modell. Foto: LAW
Die Bahn ist Geschichte, denn sie wurde 1969 endgültig eingestellt und abgebaut.
Nur noch wenige Bauwerke erinnern an die Bahn. Die ehemalige Strecke ist jetzt zum großen Teil „Ostfriesland – Wanderweg“. Als Rad- oder Wanderweg führt er durch schöne Gegenden Ostfrieslands.
Das 1997 im Kenning-Verlag erschienene Buch „ Die Kleinbahn LAW „ gab den Impuls, die Kleinbahn im Modell nachzubauen mit dem Ziel, die Geschichte der Kleinbahn von der Reichsbahnzeit bis zum Abbau nachzubilden und zu betreiben und damit der Kleinbahn ein „Denkmal“ zu setzen. Viele Freunde aus Aurich und Umgebung, Dunum, Leer, Sandkrug, Jever, Essen, Münster, und den Niederlanden arbeiten begeistert an dem Projekt.
Die Strecke war 95 km lang und hatte rd. 45 Bahnhöfe, Haltepunkte und Anschlüsse. Viele dieser Stationen und entsprechende Streckenstücke sind inzwischen nach den Informationen des Buches, vielen Fotos und eigenen Recherchen als Segmente zum flexiblen Aufbau nachgebaut worden.
Die Arbeitsgemeinschaft Kleinbahn Leer-Aurich-Wittmund hat gemeinsam mit ihrem Mitglied Heinrich Lackner aus Dunum erneut den wunderschön restaurierten Gulfhof „Hayungshof“ als Ausstellungsort gewählt und möchte den Bewohnern der Region und Gästen die Stimmung und den geschichtlichen Beitrag dieser Kleinbahn, die ja unweit des Ortes verlief, im Modell nahe bringen.
Bei dem Aufbau in Dunum sind zu sehen: Station Bensersiel mit Hafen, Kleinbahnhof Esens, Haltepunkt Esens, Haltepunkt Dunum, Station Ogenbargen, Abzweigstrecke nach Wittmund mit vielen Stationen, Westerloog: Middels und Ziegelei, eine Holzverladung im Wald von Pfalzdorf, Haltepunkte Stikelkamp und Strecke in Richtung Leer.
Insgesamt werden ca. 65 Meter Modellstrecke aufgebaut. Der Betrieb wird mit vorbildgerechten Fahrzeugen durchgeführt und zeigt die vielen verschiedenen typischen Abläufe der ehemaligen Kleinbahn.
Bei der Ausstellung angeboten werden auch 2 DVDs: SWF Eisenbahn-Romantik Folge 597 „Jan Klein auf der Spur“ und „Die letzten Fahrten von Jan Klein“.
Mitglieder des Freundeskreises Hayungshof werden bei der Veranstaltung Getränke, Bratwurst und Kuchen anbieten.
Weinlokal in der ehemaligen Mettcker-Druckereihalle
Jever – Altstadtfest feiern und eine gute Sache unterstützen, das geht auch in diesem Jahr im Weinlokal des Lions Clubs Jever. In der alten Mettcker-Druckereihalle am Elisabethufer, direkt an der Blankgraft, bietet der Serviceclub am Freitag, 7. August, und am Sonnabend, 8. August, jeweils ab 19 Uhr bis nach Mitternacht Weinspezialitäten aus deutschen Landen und kleine Snacks an.
Der Weinausschank für einen guten Zweck gehört fast von Anfang an zu den beliebten Treffpunkten von Einheimischen und Gästen auf dem Altstadtfest. In der alten Druckerei des Jeverschen Wochenblatts und im „Weingarten“ davor, wo fleißige Helfer mit Strandkörben, Bierzeltgarnituren, Lichterketten und Pflanzen eine kleine Oase im Trubel des Altstadtfestes schaffen, kann man in Ruhe ein Glas Wein genießen und mit Freunden plaudern. Traditionell fließt der Reinerlös aus dem Weinlokal gemeinnützigen Projekten in Friesland zu.
Der Lions Club Jever wurde 1970 gegründet und ist damit einer der ältesten Serviceclubs in der Region, er hat rund 40 Mitglieder aus Jever, Wangerland, Schortens, Varel und Zetel. Das Motto der Lions heißt „Wir dienen“.
In Friesland ist immer Fahrradsaison. Oft stellt sich für Verkehrsteilnehmer die Frage, wie das Miteinander auf der Fahrbahn geregelt ist, besonders das Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern. Die Deutsche Verkehrswacht klärt in einer Pressemitteilung drei populäre Irrtümer auf.
Irrtum 1: Fahrradfahrer gehören immer auf den Radweg
Radweg benutzen oder nicht? Da gibt es manches Missverständnis zwischen Autofahrern und Radfahrern. Foto: Deutsche Verkehrswacht
Den Radweg müssen Fahrradfahrer nur benutzen, wenn er mit einem der drei blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Allerdings müssen die ausgeschilderten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie befahrbar und zumutbar sind. Ist der Radweg durch Scherben, Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, wird er durch Baumwurzeln und aufgeworfenen Belag für Radfahrer gefährlich, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Auch, wenn der Radweg in eine andere Richtung führt (zum Beispiel bei Abbiegewünschen) kann sich der Radfahrer auf der Fahrbahn einfädeln.
Irrtum 2: Fahrradfahrer müssen immer hintereinander fahren
Auch wenn es häufig sicherer ist, hintereinander zu fahren, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie dabei nicht den Verkehr behindern (§ 2, Abs. 4 StVO). Nach § 27, Abs. 1 StVO gelten mehr als 15 Radfahrer als geschlossener Verband. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren – was auch für Autofahrer von Vorteil ist, da eine lange einreihige Schlange sich deutlich langsamer fortbewegt und riskanter zu überholen ist. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.
Irrtum 3: Musikhören auf dem Fahrrad ist verboten
Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Allerdings gilt laut § 23, Abs. 1 Satz 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Radfahrer müssen also gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen und vor allen Dingen Warnsignale wie Klingeln oder Hupen hören.
Generell sollten sich Radfahrer genau überlegen, wann sie wie Musik hören – schließlich gilt das Gehör neben dem Auge als wichtige Absicherung im Straßenverkehr. Studien ergaben, dass auch Musik in der Lautstärke eines normalen Gesprächs die Wahrnehmung und Informationsverarbeitung beeinträchtigt. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt aus Sicherheitsgründen auf das Musikhören während des Radfahrens ganz zu verzichten.
Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,7 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoring.