Das Schönste an einem Sonntag ist doch, bei einem Stück guter Literatur zu entspannen. Bei Sätzen wie diesen fliegen die Gedanken davon: „Die Lohnsteuerkarte 2010 verliert wegen des generellen Wegfalls der Papier-Lohnsteuerkarte grundsätzlich ihre übergangsweise Gültigkeit mit Ablauf des Jahres 2012. Ab 2013 gelten vorrangig die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) die von der Finanzverwaltung für alle Arbeitgeber bereit gestellt werden. Die Zuordnung der ELStAM-Daten zu den Steuerpflichtigen erfolgt zukünftig ausschließlich über die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.). Der beigefügte Ausdruck beinhaltet die vom Gesetzgeber so bezeichnte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number : elektronische Idenfikations-Nummer für Steuerzahler), die als Ordnungsmerkmal in der Finanzverwaltung eingeführt wurde und von Ihnen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden muss. Ich empfehle, den beigefügten Ausdruck als Nachweis sorgfältig aufzubewahren“.
Ein überflüssiger Hinweis. Ich habe noch nie ein gutes Stück Literatur weggeworfen.