Asyl: OVG-Präsident gegen das Schüren von Ängsten
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Dr. Herwig van Nieuwland, hat Kritik an politischen Gruppierungen geübt, die in Zusammenhang mit den steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Ayslbewerben Ängste gegenüber der Zuwanderung schüren.
Vor dem Hintergrund eines deutlichen Anstiegs der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie bedeutender Rechtsänderungen in diesem Bereich fand am 24. September 2014 am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Fachtagung „Der neue Rahmen für das nationale Flüchtlingsrecht“ statt, an der 50 Verwaltungsrichterinnen und Richter aus Niedersachsen und Bremen teilnahmen. Unter der Leitung von Referenten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurden laut einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts unter anderem die Neuerungen des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowie aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und deren Bedeutung für die nationale Rechtsprechung erörtert. Gegenstand der Diskussionen war neben den materiellen Voraussetzungen einer Schutzgewährung unter anderem auch das sogenannte Dublin-Verfahren, in dem der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige EU-Mitgliedstaat bestimmt werden soll.
Präsident Dr. Herwig van Nieuwland erklärte dazu: „Das Flüchtlingsrecht und die Flüchtlingspolitik stehen nun schon seit längerer Zeit wieder ganz oben auf der Agenda von Politik und Gesellschaft. Die weltweiten Krisenherde nehmen zu, die Flüchtlingszahlen steigen an, die Kommunen melden große Probleme bei der Unterbringung der Flüchtlinge und der Gesetzgeber beschließt bereits wieder Verschärfungen des Asylrechtes, wie kürzlich die Aufnahme der Balkan-Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsländer. Bestimmte Gruppierungen betreiben ihr politisches Geschäft, indem sie Ängste gegenüber der Zuwanderung schüren und damit Wahlerfolge erzielen. In dieser Situation war es wichtig, dass sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit noch einmal des normativen Rahmens vergewissert, in dem unser Flüchtlingsrecht steht, ein Rahmen, der zunehmend durch Vorschriften der Europäischen Union und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt wird“.