Manchmal ist ja nicht selbstverständlich, was selbstverständlich sein sollte. Dann muss daran erinnert werden, was selbstverständlich ist. So hat gestern der Deutsche Journalisten-Verband an alle Journalisten appelliert, die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher, der am 29. Dezember 2013 beim Skifahren im französischen Meribel verunglückt war, auf keinen Fall zu veröffentlichen. Offenbar wurde die Krankenakte gestohlen, möglicherweise aus der Klinik in Grenoble. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken warnte: „Die Veröffentlichung dieser Akte wäre Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz. Der Inhalt dieser Akte hat schließlich weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung. Die Veröffentlichung wäre ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher.“ Konken sagte weiter, er hoffe, dass die Medienmacher ihre ethischen Grenzen kennen würden, wie sie unter anderem in Ziffer 4 und Ziffer 8 des Pressekodex definiert sind.
Wie gesagt: eigentlich selbstverständlich, aber …