Drei verbreitete Irrtümer über das Radfahren

In Friesland ist immer Fahrradsaison. Oft stellt sich für Verkehrsteilnehmer die Frage, wie das Miteinander auf der Fahrbahn geregelt ist, besonders das Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern. Die Deutsche Verkehrswacht klärt in einer Pressemitteilung drei populäre Irrtümer auf.

Irrtum 1: Fahrradfahrer gehören immer auf den Radweg

Radweg benutzen oder nicht? Da gibt es manches Missverständnis zwischen Autofahrern und Radfahrern. Foto: Deutsche Verkehrswacht
Radweg benutzen oder nicht? Da gibt es manches Missverständnis zwischen Autofahrern und Radfahrern. Foto: Deutsche Verkehrswacht

Den Radweg müssen Fahrradfahrer nur benutzen, wenn er mit einem der drei blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Allerdings müssen die ausgeschilderten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie befahrbar und zumutbar sind. Ist der Radweg durch Scherben, Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, wird er durch Baumwurzeln und aufgeworfenen Belag für Radfahrer gefährlich, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Auch, wenn der Radweg in eine andere Richtung führt (zum Beispiel bei Abbiegewünschen) kann sich der Radfahrer auf der Fahrbahn einfädeln.

Irrtum 2: Fahrradfahrer müssen immer hintereinander fahren

Auch wenn es häufig sicherer ist, hintereinander zu fahren, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie dabei nicht den Verkehr behindern (§ 2, Abs. 4 StVO). Nach § 27, Abs. 1 StVO gelten mehr als 15 Radfahrer als geschlossener Verband. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren – was auch für Autofahrer von Vorteil ist, da eine lange einreihige Schlange sich deutlich langsamer fortbewegt und riskanter zu überholen ist. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.

Irrtum 3: Musikhören auf dem Fahrrad ist verboten

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Allerdings gilt laut § 23, Abs. 1 Satz 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Radfahrer müssen also gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen und vor allen Dingen Warnsignale wie Klingeln oder Hupen hören.

Generell sollten sich Radfahrer genau überlegen, wann sie wie Musik hören – schließlich gilt das Gehör neben dem Auge als wichtige Absicherung im Straßenverkehr. Studien ergaben, dass auch Musik in der Lautstärke eines normalen Gesprächs die Wahrnehmung und Informationsverarbeitung beeinträchtigt. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt aus Sicherheitsgründen auf das Musikhören während des Radfahrens ganz zu verzichten.

Informationen zur DVW:
deutsche-verkehrswacht.de
facebook.com/DeutscheVerkehrswacht
youtube.com/RiskierNichts
twitter.com/DtVerkehrswacht

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,7 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoring.

Tag 249 | Kamikaze II

Und hier nun das Gegenstück zur gestrigen Klage über rücksichtslose Autofahrer: die Klage über rücksichtslose Radfahrer. Nicht von mir geschrieben, sondern von Reinhard Mohr, ein Beitrag in Deutschlandradio Kultur. Zum Schmunzeln. 

Die neue Massenbewegung – oder zum Anhören hier klicken

Tag 248 | Kamikaze

Nachdem mir heute auf dem Weg zur Arbeit ein rasender Autofahrer in einem Wohngebiet die Vorfahrt genommen hat und eine weitere Autofahrerin an einer Einmündung mich erst im allerletzten Moment sah und bremste, also zwei Beinahunfälle auf eineinhalb Kilometern, geht mir das Thema Sicherheit für Radfahrer mal wieder durch den Kopf. Ich fahr ja schon kaum noch auf Radwegen, weil es dort in Jever ziemlich gefährlich ist. Und, siehste: Der Tagesspiegel berichtet just im Moment darüber: Die Straße, der unbekannte Radweg

Tag 167| Helm auf

Nach einschlägigen eigenen Erfahrungen kann ich die Position der Deutschen Verkehrswacht nur unterstützen. Sie hat heute darauf hingewiesen, wie sinnvoll es ist beim Radfahren Helm zu tragen. Hier die Erklärung im Wortlaut:
Fahrradfahrer ohne Fahrradhelm tragen bei einem unverschuldeten Unfall kein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen, urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil bedeutet keine Ablehnung eines Fahrradhelms; dieser kann im Falle eines Unfalls schwerwiegende gesundheitliche Folge mindern, betont die Deutsche Verkehrswacht (DVW).
In seinem Urteil gab der BGH einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein Recht, die auf dem Weg zur Arbeit bei einem Unfall mit einer Autofahrerin schwer am Kopf verletzt worden war. Obwohl das Oberlandesgericht Schleswig der Autofahrerin eine 100-prozentige Schuld am Unfall zusprach, rechnete sie der Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld an den Unfallfolgen zu, da sie keinen Fahrradhelm getragen hatte; dagegen klagte die Radfahrerin. Der BGH urteilte, dass Radfahrer, die unverschuldet in einen Unfall geraten, auch ohne Schutzhelm Anspruch auf vollen Schadenersatz haben.
Das Urteil versteht die DVW nicht als Aufruf zum Verzicht auf einen Fahrradhelm; es dreht sich ausdrücklich um die Frage der Mitschuld. Bodewig: „Jeder Radfahrer ist angehalten, alles für seine Sicherheit zu tun. Ein Fahrradhelm ist hier ein wichtiger Beitrag zum eigenen Schutz, der aber, wenn es darauf ankommt, Unfallfolgen mindern und sogar Leben retten kann.“ Die DVW plädiert für das freiwillige Tragen eines Helms. Bodewig: „Kein Verständnis habe ich für die Ablehnung des Helmtragens durch selbsternannte Fahrradaktivisten.“
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führt die DVW seit 2011 die Aktion „Ich trag Helm“ durch, mit der sie erfolgreich für das Tragen von Fahrradhelmen wirbt. In allen Altersgruppen steigt die Helmtragequote. Nach Aussagen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegt sie insgesamt bei mittlerweile 15 Prozent. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs und den Gefährdungen, die bei einem Sturz drohen, sind alle Radfahrer aufgefordert, einen Fahrradhelm aufzusetzen.
Wenn der Kopf bei einem Fahrradunfall ungeschützt aufprallt, wirken wuchtige Kräfte: Das Gehirn stößt an die Schädeldecke, es kommt zu einer Blutung. Wenn das Gewebe anschwillt, werden Blutgefäße gequetscht, was eine Unterversorgung mit Sauerstoff zur Folge hat. Ob der gestürzte Radfahrer mit einer leichten Gehirnerschütterung davonkommt oder ob der Unfall zu einer dramatischen Bewusstseinsstörung, womöglich zu einem Wachkoma führt, kann niemand vorhersagen.
Bodewig: „Auch diese unschöne Wahrheit sollte im Rahmen dieser Diskussion genannt werden. Verkehrssicherheit ist und bleibt ein gesellschaftlich relevantes Thema, um das sich nicht nur die Politik kümmern muss. Jeder kann etwas für eine sichere Mobilität tun. Die Einsicht, einen Fahrradhelm zu tragen, ist ein Stück Sicherheit, die man sich selbst gönnt.“

Tag 158 | Radeln

Pfingsten aufs Fahrrad, das gehört einfach dazu. Es wird ganz schön was los sein auf den Straßen und Radwegen. Ob da die Polizei etwas genauer hinschaut? Bringt nichts, wenn man einem Beitrag im Fahrrad-Blog der Zeit glauben schenken darf. In Holland gibt’s nicht mehr Kontrollen als bei uns, aber deutlich weniger Probleme. Es hat was mit der Fahrradkultur zu tun. In diesem Sinne: Frohe Pfingsten und eine schöne Tour.

Zum Fahrrad-Blog

Neue Regeln für den Fahrradverkehr

ADFC: Verkehrsplanung künftig an Bedürfnisse der Radfahrer anpassen

Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung: „Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen, stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer“, sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Das Fahren auf der Fahrbahn ist sicherer als auf schlechten Radwegen - und inzwischen an vielen Stellen auch erlaubt. Grundsätzlich gilt dort, wo Radwegeschilder stehen, aber nach wie vor die Benutzungspflicht. Foto: ADFC
Das Fahren auf der Fahrbahn ist sicherer als auf schlechten Radwegen – und inzwischen an vielen Stellen auch erlaubt. Grundsätzlich gilt dort, wo Radwegeschilder stehen, aber nach wie vor die Benutzungspflicht. Foto: ADFC

Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert. Autofahrer werden sich daher darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.

Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Syberg: „Das Vorurteil, die bisherigen Radwege seien für Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Sie sind auf diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die Verkehrsplanung muss künftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst werden. Und – Radfahrer und Autofahrer müssen auf der Straße vernünftig miteinander umgehen und Rücksicht nehmen.“

Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Syberg: „Wenn neue Radwege gebaut werden sollen, muss dies zeitgemäß nach den geltenden Regeln der Technik geschehen. Dann werden sie so attraktiv für zügiges und komfortables Radfahren, dass keine Benutzungspflicht notwendig ist.

Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Syberg: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln zu beachten.

Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet sind, müssen Radfahrer bis Ende 2016 weiter die Fußgängerampeln befolgen. Syberg: „Diese Übergangsfrist ist zu lang. Wir hoffen, dass Kommunen die Fußgängersignale schon eher für Radfahrer umstellen.“

Zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften wird die neue StVO Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassenschilder werden laut ADFC künftig zeigen, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.

Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister Ramsauer die Gesetzesänderung wegen Formfehlern für unwirksam. In den folgenden drei Jahren behob sein Ministerium die Mängel und bereitete eine insgesamt neu gefasste StVO vor. Was sich im Einzelnen geändert hat und was das für Fahrradfahrer bedeutet, hat der ADFC auf www.adfc.de/stvo übersichtlich zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC

Deutsche Verkehrswacht fordert totales Alkoholverbot

Die Deutsche Verkehrswacht e.V. setzt sich schon seit vielen Jahren dafür ein, dass Autofahrer die Parole beherzigen: „Wer fährt, trinkt nicht, wer trinkt, fährt nicht“. Um die Auswirkungen von Alkohol am Steuer zu diskutieren und eine einheitliche Position der Deutschen Verkehrswacht zu finden, hatte der Vorstand der Deutschen Verkehrswacht eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die jetzt ihr Ergebnis vorgelegt hat. Der Vorstand hat das Papier der Arbeitsgruppe als Vorlage eines Beschlusses genommen, der mit nur einer Gegenstimme verabschiedet wurde und am 21. Mai 2011 auch der Mitgliederversammlung zur Beratung vorliegt. Er lautet: „Kein Alkohol am Steuer!“

Mehr dazu: https://friesenblog.wordpress.com/aktuelles/verkehrswacht-fordert-totales-alkoholverbot/